Funkausbildung beim AMC

Die Funkausbildung beim AMC besteht seit über 20 Jahren und ist eine anerkannte Ausbildungsstätte der ehem. OPD/BAPT/RegTP und des Deutschen Motoryachtverbandes sowie des Deutschen Segler Verbandes.

Unser Grundsatz ist, dass wir gut ausgebildete Funker an Bord der Sportschiffe haben wollen. Sogenannte „Crash-Kurse“ werden bei uns nicht durchgeführt!

Die Praktische Ausbildung wird bei uns an zwei originalen Funkgeräten (Shipmate RS 8400 DSC) durchgeführt. Durch die intensive und ausführliche Ausbildung an den Geräten und in der Theorie wird jeder Teilnehmer „fit“ für die Prüfung gemacht. Unsere Schule, ist in ganz NRW bekannt.

Die Preise der Funkkurse beinhalten immer alle Schulungsunterlagen sowie ein aktuelles Fachbuch! Für weiter Einzelheiten besuchen Sie bitte die Seite Funkausbildung.

Sprechfunkzeugnisse
Der neue Fragenkatalog zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) mit dem Einführungstermin 01.10.2011 ist rechtsverbindlich im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit wird die Umstellung auf das Multiple-Choice-Verfahren für alle Funkzeugnisse (UBI, SRC, LRC) zeitgleich zum 01.10.2011 erfolgen.

UKW Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI)
Das UKW Sprechfunkzeugnis UBI berechtigt den Inhaber Sprechfunk auf UKW-Frequenzen beim Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen auszu-üben. Der Schein ist verpflichtend für alle Skipper, deren Boot mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet ist. Wer bereits ein SRC oder LRC hat, kann das UBI Funkzeugnis in einer verkürzten Prüfung erwerben

Beschr. Gültiges Sprechfunkzeugnis See (SRC) Short Range Certificate
Das Seefunkzeugnis SRC berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) inklusive der Nutzung eines DSC Controllers. Das Seefunkzeugnis SCR gilt nur für den UKW- Funk. Damit ist die Reichweite bei einem Digitalruf auf etwa 60 sm und bei Sprechfunk auf etwa 30 sm begrenzt. Nicht eingeschränkt ist dagegen die Nutzung von Navtex und satellitengestützten Seenotfunkbaken (EPIRB)

Ist eine Yacht mit einer UKW-DSC-Anlage ausgestattet, muss der Schiffsführer mindestens das SCR besitzen. Das SRC gilt nicht für den Binnenbereich.

Der Nichtbesitz eines passenden Funkbetriebs-zeugnisses wird seit dem 01. Januar 2010 als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Nachfolgend haben wir für Sie die Seite aufgeführt wo die verschiedenen Verordnungen und Fragen aufgeführt sind.

Links: Sprechfunkzeugnisse
Klabautermann.de

 

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